Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei entweder um eine einfache Auskunft oder um eine erweiterte Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Daten zum Familienstand sowie zu den Familienangehörigen entnehmen Sie nur noch der erweiterten Meldebescheinigung. In der Regel reicht jedoch die einfache Meldebescheinigung aus.

