Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Änderung mitteilen für den Rundfunkbeitrag
Allgemeine Informationen
Teilen Sie bitte alle Änderungen mit. Alles was Auswirkungen auf Ihre Beitragspflicht hat ist wichtig:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
- neue Zweitwohnung.
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular mitteilen.
An wen muss ich mich wenden?
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Voraussetzungen
- Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
- Es haben sich Änderungen ergeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Sie haben die Möglichkeit erneut einen Antrag zu stellen, falls die Daten falsch sein sollten.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
