Samtgemeine Apensen

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100 km/h-Zulassung für Kombinationen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Kfz-Zulassungsstelle BuxtehudeStandort anzeigen
StraßenverkehrOstmoorweg 3
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 7152-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Die Öffnungszeiten (Annahmeschluss) der Zulassungsstelle Harsefeld sind:

Montag – Freitag: 07.30 - 11.30 Uhr
Montag – Mittwoch: 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Kfz-Zulassungsstelle HarsefeldStandort anzeigen
StraßenverkehrHerrenstraße 25
21698 Harsefeld
Telefon: 04164 887-0
Telefax: 04164 887-347

Die Zulassungsstelle in Harsefeld ist für Terminkunden geöffnet.

Montag - Freitag 07.30 - 11.30 Uhr
Montag + Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist u.a. für PKW mit Anhänger, mehrspurige Kfz mit einem zul. Gesamtgewicht von bis zu 3,5 to mit Anhänger sowie Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 to mit Anhänger begrenzt auf 80 km/h. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen für diese Fahrzeuge möglich. 

Verfahrensablauf

Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.

Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt oder bei der mit dieser Aufgabe betrauten Stadt und Gemeinde.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Zuständige Stelle

Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:

Kfz-Zulassungsstelle Stade

Harburger Str. 193

21680 Stade

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

Ostmoorweg 3

21614 Buxtehude

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

im Rathaus der Samtgemeinde

Herrenstr. 25

21698 Harsefeld

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

im Rathaus der Samtgemeinde

Mittelweg 2

21709 Himmelpforten

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

> Antrag auf technische Änderung

> Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; vormals Fahrzeugschein) des Anhängers und des Fahrzeuges

> Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II; vormals Fahrzeugbrief)

> Gutachten einer amtlich anerkannten Prüfstelle / eines amtlich anerkannten Sachverständigen über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen

Bitte prüfen Sie, ob bereits in den vorhandenen Unterlagen Angabne zu einer 100 km/h Zulassung vorhanden sind. Bei neuen anhängern ist das oftmals der Fall.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtsgrundlage

- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

- Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)

Was sollte ich noch wissen?

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen wird die Zulassung verweigert, bis Sie diese Rückstände beglichen haben.
 
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.

Eintragungen für eine 100 km/h Zulassung sind im Online-Zulassungsverfahren leider nicht möglich.

Bemerkungen

Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.

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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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