Je nach Einzelfall können Namen über Willenserklärungen nach dem bürgerlichen Recht (z. B. nach Eheschließung oder nach Scheidung) oder aber auch durch Erklärungen für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz geändert werden. Ansprechpartner für namensrechtliche Erklärungen ist in der Regel das Standesamt der Wohnsitzgemeinde.
Immer dann, wenn der Wunsch nach einer Namensänderung durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt nicht erfüllt werden kann, bleibt nur der Weg über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung.
Vornamen und Familiennamen können auf Antrag dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes die Namensänderung rechtfertigt.
Namensänderung
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Köser | |
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A039 // EG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-3226 E-Mail: ordnung@landkreis-stade.de | Arbeitszeit: |
Externe Ansprechpartner/in
Gemeinde Drochtersen - Fachbereich II - Ordnung & Soziales Sietwender Straße 27 21706 Drochtersen Telefon: 04143 919-121 Telefax: 04143 919-125 E-Mail: g.witt@drochtersen.deHomepage: www.drochtersen.deÖffnungszeiten: Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung | |
Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 Telefax: 04141 12-1025 E-Mail: info@landkreis-stade.deHomepage: http://www.landkreis-stade.deÖffnungszeiten: Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr | |
Samtgemeinde Horneburg - Fachbereich 1 - Bürgerservice und Soziales Lange Straße 47/49 21640 Horneburg Telefon: 04163 8079-0 Telefax: 04163 8079-77 E-Mail: info@horneburg.deHomepage: https://horneburg.de/Öffnungszeiten: Montag 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Anträge sind bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen. Die Anträge werden von Ihrer Wohnsitzgemeinde mit einer Stellungnahme an den Landkreis Stade zur Entscheidung übersandt.
Die Hansestädte Stade und Buxtehude sowie die Samtgemeinde Harsefeld entscheiden über Namensänderungsanträge in eigener Zuständigkeit.
Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens beträgt zwischen 2,50 € und 1022,00 € und für die Änderung eines Vornamen zwischen 2,50 € und 255,00 €.