Samtgemeine Apensen

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Namensänderung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau KöserStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A039 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3226
E-Mail:

Arbeitszeit:
Montag - Freitag 08:00 - 12:00

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Gemeinde Drochtersen - Fachbereich II - Ordnung & Soziales VCard
Sietwender Straße 27
21706 Drochtersen
Telefon: 04143 919-121
Telefax: 04143 919-125
E-Mail: Homepage: ww­w.droch­ter­sen.deÖffnungszeiten:
Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung
 
Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­land­kreis-sta­de.deÖffnungszeiten:
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr
 
Samtgemeinde Horneburg - Fachbereich 1 - Bürgerservice und Soziales VCard
Lange Straße 47/49
21640 Horneburg
Telefon: 04163 8079-0
Telefax: 04163 8079-77
E-Mail: Homepage: htt­ps://hor­ne­bur­g.­de/Öffnungszeiten:

Montag           08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr



Dienstag         08:00 – 12:00 Uhr



Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr



Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr



Freitag            08:00 – 12:00 Uhr


 

Allgemeine Informationen

Je nach Einzelfall können Namen über Willenserklärungen nach dem bürgerlichen Recht (z. B. nach Eheschließung oder nach Scheidung) oder aber auch durch Erklärungen für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz geändert werden. Ansprechpartner für namensrechtliche Erklärungen ist in der Regel das Standesamt der Wohnsitzgemeinde.

Immer dann, wenn der Wunsch nach einer Namensänderung durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt nicht erfüllt werden kann, bleibt nur der Weg über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung.
Vornamen und Familiennamen können auf Antrag dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes die Namensänderung rechtfertigt.

An wen muss ich mich wenden?

Anträge sind bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen. Die Anträge werden von Ihrer Wohnsitzgemeinde mit einer Stellungnahme an den Landkreis Stade zur Entscheidung übersandt.
Die Hansestädte Stade und Buxtehude sowie die Samtgemeinde Harsefeld entscheiden über Namensänderungsanträge in eigener Zuständigkeit.

Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens beträgt zwischen 2,50 € und 1022,00 € und für die Änderung eines Vornamen zwischen 2,50 € und 255,00 €.

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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

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