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An-, Ab- und Ummeldungen
Neues Bundesmeldegesetz
Wohnungsgeberbestätigung
Am 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und löst die bestehenden melderechtlichen Vorschriften ab. Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur Anmeldung und in wenigen Fällen zur Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung) bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für...