Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Kirchenein- und -austritt
Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Apensen | |
Buxtehuder Straße 27 21641 Apensen Telefon: 04167 9127-0 Telefax: 04167 9127-99 E-Mail: Samtgemeinde@Apensen.deHomepage: http://www.apensen.de | Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Termin evtl. erforderlich Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Termin evtl. erforderlich Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Termin evtl. erforderlich Das Einwohnermeldeamt arbeitet mit Terminen, die Sie über den Button "Terminvergabe" buchen können. Mittwochs vormittag ist ein Besuch ohne Termin möglich. |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:30,00 EUR
Kirchenaustritt
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.