Vorlage - 20RAT/529/2021
Beschlussvorschlag: Es ist zu entscheiden, ob die Gemeinde mit der NLStBV eine Vereinbarung mit einer Ablösesumme für die Fußgängerampel in Höhe von 70.000 bis 90.000 Euro schließt.
Erläuterungen: Der Rat der Gemeinde Apensen hat in seiner Sitzung am 18.02.2021 beschlossen, dass die Gemeinde Apensen auf ihre Kosten im Rahmen des Ausbaus der Buxtehuder Straße auf Höhe des Lidl-Marktes eine Fußgängerampel aufstellen lässt. Außerdem sollte außerhalb der Corona-Einschränkungen eine Fußgängerfrequentierungszählung erfolgen, um zu klären, ob doch eine Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen erfolgen kann. Das Land Niedersachsen hat in seiner Mail im Nachgang zur Ratssitzung nochmal deutlich gemacht, dass sie unabhängig von dem Ergebnis der Querungszählung die Kosten der Ampelanlage nicht übernehmen werden. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass abweichend von den bisherigen Vereinbarungen die Fußgängerlichtsignalanlage komplett an das Land abgelöst werden soll. Das heißt, dass nicht nur die Baukosten getragen werden müssten, sondern auch einmalig die Ablösungskosten, so dass hier Kosten in Höhe von insgesamt ca. 70.000 bis 90.000 (davon ca. 20.000 – 25.000 € für den Bau) zu veranschlagen sind.
Finanzielle Auswirkungen: 90.000 € die in den Haushalt 2021 aufgenommen werden müssen.
Anlage: Mail NLStBV
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