Vorlage - 20RAT/402/2019
Beschlussvorschlag: Es ist zu entscheiden, ob die Einbahnstraßenregelung in der Schulstraße auch nach Beendigung der Bauarbeiten an der Grundschule bestehen bleiben soll, um die Voraussetzung zu schaffen, dass in der Neukloster Straße zukünftig durchgängig 30 km/h gelten soll.
Weiter ist zu entscheiden, ob das Dialogdisplay auf der Ostseite der Neukloster Straße weiter in Richtung Süden versetzt werden soll.
Erläuterungen: Siehe Antrag der SPD-Fraktion.
Die Neukloster Straße war von der Buxtehuder Straße bis einschließlich der Einmündung „Beim Butterberge“ als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Anschließend galt 50 km/h und die einmündenden Straßen hatten keine Vorfahrt. In der Verkehrsschau am 04.04.2018 wurden in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Stade und der Polizei die Geschwindigkeit ab der Straße „Beim Butterberge“ auf 30 km/h reduziert, um die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Da es sich um eine Straße mit Durchgangsverkehr handelt, soll sie weiterhin als Vorfahrtstraße ausgewiesen werden, eine erweiterte Tempo-30-Zone scheidet deshalb für diesen Abschnitt aus. Die SPD-Fraktion hat nun den Antrag gestellt, die Tempo-Zone-30 aufzuheben und in der Neukloster Straße durchgängig das Verkehrszeichen 30 km/h aufzustellen, das hat zur Folge, dass die Rechts-vor-Links Regelung „Schulstraße“ und „Heidort“ entfällt. Solange in der Schulstraße die Einbahnstraßenregelung auch nach Beendigung der Bauarbeiten an der Grundschule bestehen bleibt, spricht nichts gegen die Versetzung des Verkehrszeichens.
Anlage/n: Antrag der SPD-Fraktion Foto
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