Baugenehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen
Baugenehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen
(Auszug der am häufigsten nachgefragten Vorhaben)
● Geräteschuppen mit nicht mehr als
40 m³ im Innenbereich und überplanten Gebieten (B-Plan, Abgrenzungssatzung)
20 m³ im Außenbereich
● Brunnen
● Fahnenmasten
● Blitzschutzanlagen
● Grundstückseinfriedungen bis 1,80 m Höhe
● Gartenpergolen, ausgenommen Gebäude und Einfriedungen
● Werbeanlagen bis 1 m² Ansichtsfläche
● Wände, Decken, Pfeiler, Stützen und Treppen - ausgenommen Außenwände, Gebäudetrennwände und Dachkonstruktionen - in fertiggestellten Wohngebäuden und fertiggestellten Wohnungen, jedoch nicht in Hochhäusern
● Wände und Decken, die weder tragend noch aussteifend sind und nicht feuerbeständig oder feuerhemmend sein müssen, in fertiggestellten Gebäuden
● Öffnungen für Fenster und Türen in fertiggestellten Wohngebäuden und fertiggestellten Wohnungen
Ansprechpartner/in
Frau Kirsten Zegenhagen![]() | |
Rathaus Junkernhof, Zimmer OG 5 - Bauverwaltung/Bauordnung/Bauleitplanung Buxtehuder Straße 27 21641 Apensen Telefon: 04167 9127-64 Telefax: 04167 9127-99 E-Mail: Kirsten.Zegenhagen@Apensen.de | ![]() |
Frau Anett Krüger![]() | |
Vietshof Sauensiek Im Dorfe 27 21644 Sauensiek Telefon: 04169 9190-11 Telefax: 04169 9190-12 E-Mail: Gemeinde@Sauensiek.de | ![]() |