Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Beim Landkreis Stade werden die Wahlen organisatorisch vorbereitet; unter anderem werden die Wahlvorschläge entgegengenommen und die Stimmzettel beschafft. Außerdem befindet sich beim Landkreis der Sitz der Kreiswahlleitung.
Zur weitergehenden Information sind das Niedersächsische Landeswahlgesetz (NLWG) und die Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) bereitgestellt.