Personen, die schon die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Urkunde, die als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit dient. Ein formeller Staatsangehörigkeitsausweis kann z. B. erforderlich sein
- zur Approbation als Arzt,
- bei Anstellung im Staatsdienst,
- zur Eheschließung im Ausland etc.
Oftmals genügt aber als Nachweis der Staatsangehörigkeit eine entsprechende Meldebescheinigung, deshalb empfiehlt es sich, genau nachzufragen, welche Urkunde verlangt wird.
Notwendige Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (steht weiter unten zum Herunterladen bereich, ist aber auch bei Ihrer Stadt-/Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung erhältlich)
- Geburts- oder Heiratsurkunden
- evt. Einbürgerungsurkunden oder Spätaussiedlerbescheinigungen
Weitere im Einzelfall benötigte Unterlagen werden von Ihnen direkt angefordert.
Rechtliche Grundlagen: Staatsangehörigkeitsgesetz
Kosten:
Die Gebühr für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51,00 €.