Wer als öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Person auf den Gebieten der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens, der Hochsee- und Küstenfischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues tätig ist oder tätig werden will, ist auf Antrag durch die zuständige Stelle für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
Die öffentliche Bestellung bescheinigt, dass die antragstellende Person auf einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist. Ausschlaggebend sind die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde.
Aufgabe der sachverständigen Personen ist es, einen Sachverhalt unparteiisch und unabhängig vom Auftraggeber verbindlich zu beurteilen. Damit wird die notwendige Objektivität gewährleistet.
Öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Personen müssen ihre Sachkunde gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.
Sachverständige Personen: Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade
Einheitlicher Ansprechpartner | |
Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-4025 E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de |
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Externe Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0800 818-8100 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ | |
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Friedensstraße 6 21335 Lüneburg Telefon: 04131 712-0 Telefax: 0531 1201-333 E-Mail: info@hwk-bls.deHomepage: www.hwk-bls.de | |
Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Am Schäferstieg 2 21680 Stade Telefon: 04141 524-0 Telefax: 04141 524-111 E-Mail: info@stade.ihk.deHomepage: www.stade.ihk24.de | |
Ingenieurkammer Niedersachsen Hohenzollernstraße 52 30161 Hannover Telefon: 0049-511 39789-0 Telefax: 0049-511 39789-34 E-Mail: kammer@ingenieurkammer.deHomepage: www.ingenieurkammer-niedersachsen.de | |
Landwirtschaftskammer Niedersachsen Mars-la-Tour-Straße 1-13 26121 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 0441 801-0 Telefax: 0441 801-180 E-Mail: info@lwk-niedersachsen.deHomepage: https://www.lwk-niedersachsen.de/ | |
Wirtschaftsprüferkammer Rauchstraße 26 10787 Berlin, Stadt Telefon: 030 726161-0 Telefax: 030 726161-212 E-Mail: kontakt@wpk.deHomepage: http://www.wpk.de/home/home.asp |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der für den Beruf zuständigen Kammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag mit Lebenslauf
- Erklärung zur Sachverständigenordnung
- Abschriften/Kopien von Abschlusszeugnissen/Diplomen
- Angabe von 5 Referenzen, die über Kenntnisse etc. gehört werden können
- Durchschläge von mindestens 3 Gutachten
- eine Erklärung, ob und bei welchen Kammern bereits ein Antrag gestellt wurde und mit welchem Ergebnis
- Nachweis über den Besuch von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- 1 Passfoto in Farbe
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart O)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Tätigkeit der Sachverständigen/des Sachverständigen ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn
- die sachverständige Person gegenüber der jeweiligen zuständigen Stelle erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige/öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein will,
- die Zeit, für die die sachverständige Person öffentlich bestellt ist, abläuft,
- die zuständige Stelle die öffentliche Bestellung zurücknimmt oder widerruft.
Die sachverständige Preson hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der zuständigen Stelle Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel zurückzugeben.