Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Samtgemeinde Apensen Buxtehuder Straße 27 21641 Apensen Telefon: 04167 9127-0 Telefax: 04167 9127-99 E-Mail: INFO@Apensen.deHomepage: http://www.apensen.deÖffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen
Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail: samtgemeinde@apensen.de
Öffnungszeiten der Samtgemeinde Apensen:
Montag bis Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt arbeitet, außer Mittwochs Vormittag, nur mit Terminen, die Sie über den Button "Terminvergabe" buchen können. Mittwochs Vormittag ist ein Besuch ohne Termin möglich.