In Ausnahmefällen, insbesondere bei Versteigerungen leicht verderblicher Waren, kann eine Verkürzung der zweiwöchigen Anzeigepflicht von Versteigerungen beantragt werden.
Anzeigefrist einer Versteigerung: Verkürzung
Externe Ansprechpartner/in
Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Am Schäferstieg 2 21680 Stade Telefon: 04141 524-0 Telefax: 04141 524-111 E-Mail: info@stade.ihk.deHomepage: www.stade.ihk24.de |