Vorlage - 20RAT/303/2017
Beschlussvorschlag:
Es ist zu entscheiden, ob das gemeindliche Einvernehmen zum Befreiungsantrag von der örtlichen Bauvorschrift Nr. 2.1 (zulässige Dachneigung 25°- 50°) und Nr. 2.2 (Material des Daches) der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Buxtehuder Straße - Mehrkens/ Heitmann" für ein Terrassenglasdach mit einer Dachneigung von 3,5°erteilt wird.
Erläuterungen: Für die Realisierung der Terrassenüberdachung wäre eine Befreiung erforderlich, da diese der Hauptanlage zugeordnet wird.
Die Erläuterung und Begründung des Befreiungsantrages wurde vom Entwurfsverfasser wie folgt angegeben:
Die örtlichen Bauvorschriften der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Buxtehuder Straße - Mehrkens/ Heitmann" sehen folgende Regelung vor:
Rechtlicher Hintergrund: Gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (ist der Fall!) und
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (ist der Fall).
Anlage/n: - Amtlicher Übersichtsplan - Lageplan mit Bauvorhaben - Ansichten
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