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Vorlage - 20RAT/303/2017  

Betreff: Antrag auf Befreiung von der örtlichen Bauvorschrift Nr. 2.1 (zulässige Dachneigung 25°- 50°) und Nr. 2.2 (Material des Daches) der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Buxtehuder Straße - Mehrkens/ Heitmann"
hier: Neubau einer Terrassenüberdachung, Apensen, Mehrkens Hof 4
Status:öffentlich  
Verfasser:Kirsten Zegenhagen
Sabine Benden
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Apensen Vorberatung
17.08.2017 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Apensen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apensen Vorberatung
Rat der Gemeinde Apensen Entscheidung
24.08.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Apensen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BV Nr. 303, Übersichtsplan  
BV Nr. 303, Lageplan mit Bauvorhaben  
BV Nr. 303, Ansicht  

Beschlussvorschlag:

 

Es ist zu entscheiden, ob das gemeindliche Einvernehmen zum Befreiungsantrag von der örtlichen Bauvorschrift Nr. 2.1 (zulässige Dachneigung 25°- 50°) und Nr. 2.2 (Material des Daches) der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Buxtehuder Straße - Mehrkens/ Heitmann" für ein Terrassenglasdach mit einer Dachneigung von 3,5°erteilt wird.

 


Erläuterungen:

Für die Realisierung der Terrassenüberdachung wäre eine Befreiung erforderlich, da diese der Hauptanlage zugeordnet wird.

 

Die Erläuterung und Begründung des Befreiungsantrages wurde vom Entwurfsverfasser wie folgt angegeben:

 

 

Die örtlichen Bauvorschriften der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Buxtehuder Straße - Mehrkens/ Heitmann" sehen folgende Regelung vor:

 

 

Rechtlicher Hintergrund:

Gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden 

(ist der Fall!) und

 

  1.                Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern (nicht der Fall!) oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist (ist der Fall aufgrund der Unterordnung des Vorhabens) oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde (nicht der Fall!)

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (ist der Fall).

 

 

 


 

 

 


Anlage/n:

-          Amtlicher Übersichtsplan

-          Lageplan mit Bauvorhaben

-          Ansichten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV Nr. 303, Übersichtsplan (354 KB)      
Anlage 2 2 BV Nr. 303, Lageplan mit Bauvorhaben (174 KB)      
Anlage 3 3 BV Nr. 303, Ansicht (114 KB)      
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