Auszug - Antrag auf Befreiung von der örtlichen Bauvorschrift Nr. 1.1 (zulässige Dachneigung 15°- 55°) der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Neukloster Straße / Beim Butterberge" hier: Errichtung einer Terrassenüberdachung an ein Einfamilienhaus, Apensen, Rapsweg 6b
Frau Benden führt zur Beschlussvorlage 20RAT/301/2017 aus. Laut Bebauungsplan beträgt die zulässige Dachneigung 15° bis 55°, geplant ist eine Dachneigung von 5°. Frau Benden erklärt, dass der Freizeitcharakter zu Hause im Außenbereich einen immer stärkeren Stellenwert einnimmt und dass dadurch die Anträge auf Befreiung für Terrassendächer immer mehr zunehmen, weil diese zur Hauptanlage gehören. Frau Klensang teilt mit, dass sie bei diesem TOP befangen ist und nicht mit abstimmen wird.
Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Befreiungsantrag von der örtlichen Bauvorschrift Nr. 1.1 (zulässige Dachneigung 15°- 55°) der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Neukloster Straße / Beim Butterberge“ wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen
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