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Auszug - Antrag auf Befreiung von der örtlichen Bauvorschrift Nr. 1.1 (zulässige Dachneigung 15°- 55°) der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Neukloster Straße / Beim Butterberge" hier: Errichtung einer Terrassenüberdachung an ein Einfamilienhaus, Apensen, Rapsweg 6b   

Sitzung des Rates der Gemeinde Apensen
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Gemeinde Apensen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:04 - 22:37 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Rathaus "Junkernhof"
Ort: Buxtehuder Straße 27, 21641 Apensen
20RAT/301/2017 Antrag auf Befreiung von der örtlichen Bauvorschrift Nr. 1.1 (zulässige Dachneigung 15°- 55°) der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Neukloster Straße / Beim Butterberge"
hier: Errichtung einer Terrassenüberdachung an ein Einfamilienhaus, Apensen, Rapsweg 6b
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Kirsten Zegenhagen
Sabine Benden
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Benden führt zur Beschlussvorlage 20RAT/301/2017 aus. Laut Bebauungsplan beträgt die zulässige Dachneigung 15° bis 55°, geplant ist eine Dachneigung von 5°. Frau Benden erklärt, dass der Freizeitcharakter zu Hause im Außenbereich einen immer stärkeren Stellenwert einnimmt und dass dadurch die Anträge auf Befreiung für Terrassendächer immer mehr zunehmen, weil diese zur Hauptanlage gehören.

Frau Klensang teilt mit, dass sie bei diesem TOP befangen ist und nicht mit abstimmen wird.

 

 


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Befreiungsantrag von der örtlichen Bauvorschrift Nr. 1.1 (zulässige Dachneigung 15°- 55°) der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Neukloster Straße / Beim Butterberge“ wird erteilt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

 

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