Auszug - Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Lindenstraße" der Gemeinde Beckdorf hier: 1. Änderung (Umwandlung Fläche für die Landwirtschaft als gemischte Baufläche)
Frau Zegenhagen führt kurz zur Beschlussvorlage Nr. 30RAT/267/2019 aus und gibt zu Bedenken, wer die Kosten für die Aufstellung des B-Planes und ein evtl. Geruchs- und Lärmschutzgutachten trägt. Herr Sommer erläutert kurz, dass schon in den Jahren 1986 bis 1996 ein Grünordnungsplan aufgestellt wurde, um auf der Fläche keine Bebauung zuzulassen. Der Landkreis plante ursprünglich ein Landschaftsschutzgebiet in dem Bereich, dies wurde aber aufgrund der Planungen zur Autobahn zu dem Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Über die Genehmigung der vorhandenen Gebäude hat sich die Gemeinde später geärgert und daher ganz bewusst Grünflächen geplant, um diese zu erhalten.
Beschluss: Der Rat der Gemeinde Beckdorf fasst den Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Lindenstraße“, 1. Änderung, für die Umwandlung der landwirtschaftlichen Fläche in eine gemischte Baufläche.
Abstimmungsergebnis: 7 Nein-Stimmen
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